Häufige Fragen zum Thema Treppenlift

Sie interessieren sich für einen Treppenlift von AP+ Treppenlifte und wünschen sich mehr Informationen zu einem besonderen Themenbereich? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Treppenlifte von AP+ können auf nahezu jeder Treppe aufgestellt werden. Selbst für steile und gewendelte Treppen haben wir eine Lösung, die sich platzsparend installieren lässt.

Nein, ein Umbau des Treppenhauses ist nicht notwendig. Die Führungsschienen werden auf den Stufen der äußeren oder inneren Treppenseite befestigt. Durch entsprechende Klapplösungen und Drehfunktionen können Durchgänge und Türen vor der Treppe weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.

Die Führungsschienen verlaufen dank unserer Maßanfertigung eng am Treppenrand. Unsere Treppenlifte lassen sich vollständig zusammenklappen und an einer gewünschten Stelle auf der Treppe parken. Fußgänger können die Treppe nahezu uneingeschränkt nutzen.

Ja. Solange das aufrechte Sitzen noch zeitweilig möglich ist, kann der Treppenlift benutzt werden. Auch ein serienmäßiger Sicherheitsgurt unterstützt dabei. Weiterhin ist die Armlehne mit Bedienfunktionen sowohl rechts- als auch linksseitig anbringbar, so dass bei einseitiger Lähmung eine Bedienung mit der anderen Hand möglich ist.

Unsere erfahrenen Fachberater besuchen Sie gerne und erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine für Sie passende Lösung. Alternativ erhalten Sie mit wenigen Klicks online ein persönliches Angebot.

Unsere Lieferzeiten sind individuell flexibel und richten sich nach Ihren Wünschen. Eine Lieferung und Installation kann bereits innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Ein schneller, sauberer und zuverlässiger Aufbau ist für uns selbstverständlich. Inklusive ausführlicher Einweisung und erster Probefahrt benötigen unsere Monteure 3-5 Stunden für die Treppenlift-Montage.

Je nach Modell haben unsere Treppenlifte eine maximale Tragkraft von 120 kg bis 160 kg.

Die Nutzung eines Treppenliftes ist vollkommen sicher und komfortabel. Unsere Modelle entsprechen den strengen deutschen Sicherheitsstandards (CE, TÜV-Baumusterprüfung).

Eine technische Überprüfung eines Treppenliftes ist nur vorgeschrieben, wenn sich dieser in einem öffentlichen Gebäude befindet. Eine Abnahme oder regelmäßige Überprüfung in privaten Haushalten ist NICHT notwendig!

Für die Stromzufuhr genügt eine haushaltsübliche Steckdose. Jeder unserer Treppenlifte ist mit einem wartungsfreien Akku ausgerüstet. Im unwahrscheinlichen Fall eines Stromausfalls können Sie sicher die Fahrt in die nächste Etage fortsetzen.

Jeder unserer Treppenlifte verfügt über zwei separate Fernbedienungen. Mit ihrer Hilfe können Sie den beladenen Treppenlift nach Belieben treppaufwärts und -abwärts schicken.

Grundsätzlich ist Ihr Treppenlift eine private Investition in Ihre persönliche Sicherheit und für mehr Komfort. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von € 4.000,–. So können zum Beispiel Ehepaare, sofern beide eine Pflegestufe haben, € 8.000,– erhalten. Insgesamt sind Zuschüsse für 4 Personen bis zu € 16.000,– möglich. Wird der Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls benötigt, wird er voll durch die Berufsgenossenschaft finanziert. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne bei der notwendigen Antragsstellung. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Rubrik zu den Zuschüssen.

Die Installation eines Treppenlifts ist auch in Mehrfamilien- bzw. Mietshäusern, in denen kein Aufzug vorhanden ist, keine Seltenheit. Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind. Wenn ein Mieter oder ein Mitbewohner (Familienangehöriger oder Lebenspartner) anders den Zugang zur Wohnung aus körperlichen Gründen nicht mehr bewältigen kann, darf der Vermieter die Erlaubnis zum Einbau eines Treppenliftes nicht verweigern. Der Mieter muss aber für die Kosten (Ein- und Ausbau) aufkommen.

Wichtig: Während eine Breite der Treppenstufen von 70 cm für die Installation eines Treppenlifts im privaten Wohnbereich bereits ausreichend ist, gelten für Mehrfamilienhäusern weitreichendere gesetzliche Bauvorschriften. Dazu gehört, dass die Treppe mit Treppenlift weiterhin als Flucht- und Rettungsweg nutzbar sein muss und dementsprechend zusätzliche Kriterien relevant sind. Ausschlaggebend wird somit die lichte Treppenbreite an der engsten Stelle des Treppenhauses. Unsere Experten von AP+ beraten Sie gerne unverbindlich.

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Rufen Sie uns einfach kostenfrei an unter 0800 – 688 788 9 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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*Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage am Einbauort.