Zuschüsse für einen Treppenlift: Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten

Die Krankenkasse unterstützt die Finanzierung von Treppenliften durch einen Kosten-Zuschuss. Weil der Einbau eines AP+ Treppenlifts eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes darstellt, kann dieser durch Fördermaßnahmen der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Dieser sogenannte Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe für eine Wohnraumanpassung, also für barrierefreie Umbaumaßnahmen, den Sie über Ihre Krankenkasse beantragen können.

Ziel ist es, den Menschen durch den Treppenlift ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um „Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen“. Für die Gewährung des Pflegekostenzuschusses besteht einzig die Voraussetzung, dass ein Pflegegrad des zukünftigen Nutzers vorliegen muss.

Unter diesen Voraussetzungen bezuschusst die Krankenkasse einen Treppenlift

Jeder gesetzlich Krankenversicherte, der in einen Pflegegrad eingestuft ist, kann einen Antrag auf einen Pflegekostenzuschuss stellen. Diese Beteiligung an den Kosten ist nicht nur beim Sofort-Kauf möglich, sondern auch, wenn der Treppenlift finanziert wird. Die finanzielle Förderung der Wohnraumanpassung wird von der Pflegeversicherung bezuschusst, wenn bei der betroffenen Person mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und die Umbauten als notwendig und sinnvoll erachtet werden. Die Notwendigkeit eines Treppenlifts wird durch den Besuch eines Gutachters des Medizinischen Dienstes (MD) überprüft.

Die Einstufung in die fünf Pflegegrade richtet sich nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit, die anhand eines Fragenkatalogs ermittelt wird. Personen, die erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse einreichen, werden anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) persönlich vom MD begutachtet. Privatversicherte Personen werden durch einen Gutachter der Medicproof GmbH eingestuft. Erwähnen Sie bei der Antragsstellung, dass es sich bei Ihrem geplanten Treppenlifteinbau um eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme handelt.

Schildern Sie, warum Sie einen AP+ Treppenlift benötigen und welche Schwierigkeiten Sie beim Treppensteigen haben. Sollten Sie weitere Fragen zu der Übernahme der Kosten Ihres Treppenlifts durch die Krankenkasse haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, so wenden Sie sich an die kompetenten Experten von AP+.

Diese helfen Ihnen gerne weiter, wenn es um das Thema „Förderung des Treppenlifts durch die Krankenkasse“ geht.

Wie hoch ist die Förderung der Krankenkasse?

Bevor Sie das Angebot für Ihren neuen Treppenlift unterzeichnen, sollten Sie den Zuschussantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Ihrem Antrag können Sie den Kostenvoranschlag für den Treppenlifteinbau direkt beilegen. Alle Umbaumaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Verbesserung der Pflegesituation nötig sind, gelten gesetzlich als eine einzige Maßnahme.

Die Krankenkasse gewährt dafür einen Zuschuss in Höhe von einmalig maximal € 4.000,–. Bei Eheleuten im gleichen Haushalt, bei denen beide Personen einen Pflegegrad haben und einen Treppenlift benötigen, können die Zuschüsse der Krankenkasse kumuliert werden. Die Kumulierung gilt dabei für maximal vier Personen, was insgesamt € 16.000,– entspricht.

Rechenbeispiel

für den VARIO Treppenlift mit und ohne Zuschuss durch die Krankenkasse

Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen einmal modellhaft die Finanzierung eines Treppenlifts aufgeführt. Zugrunde liegt das Modell VARIO. Die monatlichen Kosten sind stark davon abhängig, ob der Pflegekostenzuschuss in Höhe von € 4.000, – eingerechnet werden kann oder nicht.

  Mit Zuschuss Ohne Zuschuss
Gesamtkosten Treppenlift* € 10.150,– € 10.150,–
Bereitstellungskosten oder Anzahlung (mind. 50%) € 5.075,– € 5.075,–
Pflegekostenzuschuss € 4.000,– € –
Rest-Eigenanteil (einmalig) € 1075,– € 1075,–
11 Monatsraten € 97,72 € 461,36

 

Haben Sie Fragen?

Gern informieren unsere Experten Sie detailliert zur Förderung Ihres Treppenlifts durch die Krankenkasse. Rufen Sie uns an: 0800 – 688 788 9

Ablaufplan: So übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Treppenlift?

Einen Antrag zur Bezuschussung des Treppenlifts durch die Krankenkasse zu stellen ist nur mit geringem Aufwand verbunden und formlos möglich. Im Grunde ist es ganz einfach: Pflegegrad sowie auch Pflegekostenzuschuss beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse, an die auch die Pflegekasse angeschlossen ist. Gerne unterstützen Sie die Berater von AP+ bei der Antragstellung.

Wichtig zur Beteiligung an den Kosten ist es, die korrekte Reihenfolge einzuhalten: Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie vor Beantragung einer Bezuschussung zunächst den Antrag auf Einordnung stellen. Sobald Sie dann einem Pflegegrad zugeordnet wurden, können Sie auch die Förderung der Kosten durch die Pflegeversicherung beantragen. Schildern Sie in Ihrem Antrag, inwieweit durch den AP+ Treppenlift die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen verbessert wird.

Die meisten Krankenkassen bieten zwar ein Antragsformular an, allerdings genügt i. d. R. ein kurzes formloses Anschreiben, in dem Sie Ihr Vorhaben der Wohnumfeld-Verbesserung durch einen Treppenlift beschreiben.

Wichtig bei der Beantragung des Zuschusses für die Kosten ist, dass der Treppenlift zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingebaut sein darf. Der Kauf als solches kann aber schon abgeschlossen sein.

Die Antragsstellung für den Pflegekostenzuschuss Schritt für Schritt:

  • Pflegegrad beantragen, wenn keiner vorliegt

  • Der MD erstellt nach einem persönlichem Besuch ein Gutachten über Ihre Einordnung in einen Pflegegrad

  • Den bei der Krankenkasse erhältlichen Antrag „auf finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ ausfüllen

  • Alternativ einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, unsere Experten helfen Ihnen gern!

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Treppenlift: Die Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung

Ob die Kosten eines AP+ Treppenlifts bezuschusst werden, ist bei Privatversicherten eine Einzelfallentscheidung. Private Krankenversicherungen (PKVs) entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel übernehmen.

Konkret entscheidet sich dies anhand der allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer PKV sowie speziell auf Basis Ihres gewählten Tarifs und den entsprechenden Vertragsbedingungen. Die Tarifbedingungen Ihres Vertrags enthalten einen Hilfsmittel-Katalog.

Stellen Sie auch dann einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn der Treppenlift nicht im Hilfsmittel-Katalog enthalten ist. Gelegentlich übernehmen PKVs Kosten für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittel-Katalog eines Vertrags aufgeführt sind.

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wird nur für neu eingestufte Personen vergeben. Ihn können künftig Menschen erhalten, die noch viele Bereiche ihres Alltags selber bewältigen können, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind und daher Unterstützung brauchen. Voraussetzung für den Pflegegrad 1 ist es, dass in der Begutachtung eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird.

 

  • neu eingestufte Personen

  • Personen, die viele Bereiche ihres Alltags selber bewältigen können, dabei aber Unterstützung benötigen

Pflegegrad 2

Den Pflegegrad 2 erhalten Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Das heißt, wenn sie ausschließlich wegen einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind oder ausschließlich körperlich beeinträchtigt sind und Leistungen des Pflegegrad 1 beziehen.

  • Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird bei Personen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten gewährt. Diese schwere Beeinträchtigung kann durch Demenz oder eine andere psychische Erkrankung oder durch ein körperliches Handicap begründet sein.

 

  • Personen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Den Pflegegrad 4 erhalten Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Das bedeutet, dass eine Selbstversorgung ohne Hilfe nicht möglich ist und ein erheblicher Pflegeaufwand benötigt wird.

 

  • Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • erheblicher Pflegeaufwand ist notwendig

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 wird bei Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gewährt. Damit ist quasi eine Rund-um-die Uhr-Pflege gemeint.

  • Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderem Pflegeaufwand

  • Rund-um-die Uhr-Pflege ist notwendig

frau bedient laptop

Bis zu € 4.000,– Zuschuss

Stellen Sie einen Antrag auf Pflegekostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse und erhalten Sie bis zu € 4.000,– Zuschuss zu Ihrem Treppenlift.

Wir informieren Sie gern zu Ihren Möglichkeiten! Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 – 688 788 9.

Alternativen zur Förderung durch die Krankenkasse

Der Pflegekostenzuschuss wird bundesweit gewährt und stellt die bekannteste finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Treppenlifts dar. Ggf. besteht die Möglichkeit, Zuschüsse verschiedener Träger miteinander zu kombinieren. Sprechen Sie dazu aber in jedem Fall die Träger an. Neben der Krankenkasse und der KfW gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen auch regionale Förderungen.

Auf Länderebene sind das in der Regel die Förderbanken, die es hauptsächlich zur finanziellen Unterstützung des Mittelstands gibt.

Wenn Sie sich für eine regionale Förderung interessieren, ist es am besten, sich bei Ihrer Stadt über deren Möglichkeiten zu informieren.

Die Kosten für die Anschaffung eines AP+ Treppenlifts können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Sprechen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater an. Wenn Sie einen Treppenlift als Ergebnis eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigen, übernimmt im Bedarfsfall die jeweilige Berufsgenossenschaft die Kosten des Treppenlifts in voller Höhe. In letzter Instanz sind das Versorgungs- oder das Sozialamt mögliche Ansprechpartner für den Zuspruch von Fördermitteln. Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Einzelfallentscheidung.

AP+ Kundenberatung

Wir informieren Sie zu Ihren Fördermöglichkeiten

Bei allen Fragen rund um das Thema Förderung, Zuschuss für einen Treppenlift mit Pflegegrad sowie die nötigen Beantragungen bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse stehen Ihnen die Experten von AP+ Treppenlifte gerne zur Seite.

 

Informieren Sie sich noch ausführlicher über die Einrichtungen, die ebenso Fördermaßnahmen für Treppenlifte gewähren.

Bei allen Fragen rund um das Thema Förderung, Zuschuss für einen Treppenlift mit Pflegegrad sowie die nötigen Beantragungen bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse stehen Ihnen die Experten von AP+ Treppenlifte gerne zur Seite. Informieren Sie sich noch ausführlicher über die Einrichtungen, die ebenso Fördermaßnahmen für Treppenlifte gewähren.

Fragen zur Treppenlift-Kostenübernahme durch die Krankenkasse

  • Muss ein Pflegegrad vorliegen, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt?
    Ja, es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  • Wie viele Personen im Haushalt können maximal einen Zuschuss beantragen?
    Bei maximal vier Personen mit Pflegegrad können die Zuschüsse der Pflegekasse kumuliert werden.
  • Wann sollten Sie den Zuschussantrag bei der Pflegekasse stellen?
    In jedem Fall vor dem Einbau des Treppenlifts, idealerweise bevor Sie das Angebot unterzeichnen.
  • In welcher Form muss der Antrag auf Zuschuss gestellt werden?
    Der Antrag kann formlos oder als Antrag „auf finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ gestellt werden. Gerne unterstützen Sie den Berater von AP+ bei den Antragsmodalitäten.
  • Lassen sich Zuschüsse verschiedener Träger miteinander kombinieren?
    Sprechen Sie hierzu am besten die Träger selbst, unter Schilderung Ihrer persönlichen Situation, an.

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*Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage am Einbauort.