
Treppenlift-Zuschüsse: finanzielle Unterstützung sichern
Zuschuss-Wegweiser von AP+: Förderungen prüfen
Ein Treppenlift erleichtert den Alltag und sorgt für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden. Die Anschaffung ist jedoch meist mit höheren Kosten verbunden, die viele vor eine Herausforderung stellen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, die Ihnen die Investition deutlich erleichtern können. Mit unserem praktischen Zuschuss-Wegweiser informieren Sie sich in nur wenigen Klicks über Ihre Fördermöglichkeiten. Wählen Sie einfach die Option aus, die Sie für sich prüfen möchten.
Bezuschussung durch die Pflegekasse
Die an die Krankenkassen angeschlossenen Pflegekassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu € 4.180,– pro Person. Voraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung, sowie eines eingetragenen Pflegegrads. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Sie die Förderung beantragen und dadurch die Kosten für einen Treppenlift erheblich minimieren. Leben mehrere Menschen mit einem Pflegegrad in einem Haushalt, kann die Bezuschussung je nach Personenanzahl zusammengelegt werden, sodass insgesamt ein Betrag von bis zu € 16.720.– möglich ist.
Bei einer formlosen Antragstellung geben Sie an, dass Sie den Lift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anschaffen. Alternativ können Sie ein Musterschreiben Ihrer Krankenkasse für einen formalen Antrag ausfüllen. Reichen Sie den Antrag in jedem Fall noch vor Einbau des Treppenlifts ein und legen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Treppenlift-Anbieters bei.
Lassen Sie sich zum Thema Treppenlift-Finanzierung auch gerne von unserem geschulten Fachpersonal beraten.
KfW-Förderung für Ihren Treppenlift
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Treppenlift-Fördermaßnahmen. Im Rahmen des Programms zum altersgerechten Umbau (159) erhalten Sie einen Kredit von bis zu € 50.000,–. Mit dem Darlehen und einem attraktiven Zinssatz können Sie den Kauf Ihres Treppenlifts vollumfänglich finanzieren. Genauere Infos zur aktuellen Höhe des Zinssatzes finden Sie auf der Website der KfW.
Für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung (455-B) können derzeit leider keine neuen Anträge mehr bei der KfW gestellt werden. Der Grund: Bei diesem Programm werden die Zuschüsse aus den Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert. Da bislang jedoch kein Bundeshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen wurde, kann die KfW derzeit keine Anträge berücksichtigen, die nach dem 31.12.2024 eingegangen sind. Wir informieren Sie darüber, sobald der Bund erneut Mittel für die Förderung zur Verfügung stellt und eine Antragstellung wieder möglich ist.
Regionale Förderprogramme
Mithilfe von regionalen Fördermaßnahmen für Treppenlifte können Sie sich ebenfalls finanzielle Unterstützung sichern. Verschiedene Landesregierungen, Städte und Regionen fördern Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und bieten spezifische Treppenlift-Zuschüsse an. Diese Maßnahmen können je nach Standort variieren. Erfragen Sie die genauen Konditionen und Verfügbarkeiten bei den örtlichen Behörden oder Organisationen.
Darüber hinaus informieren Sie unsere Berater gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Zuschüsse beim Treppenlift-Kauf: weitere Träger
Förderung nach Unfall
Nach einem Unfall (Arbeits- und Wegeunfälle) und bei Berufskrankheiten fördern die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung den Einbau eines Treppenlifts. Abhängig von der individuellen Situation übernimmt der Träger die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe – jedoch nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit anerkannt wird.
Haftpflichtversicherung
Wenn Ihnen durch Fremdverschulden ein körperlicher Schaden zugefügt wird und Sie daher in dessen Folge Sie auf einen Treppenlift angewiesen sind, kommt unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten des Treppenlifts auf. Wenn der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt wird, entschädigt Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung, wenn Sie für den Forderungsausfall mitversichert sind.
Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer
Wenn Sie Kriegsopfer oder Wehrdienst-Geschädigter sind und einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, der die Anschaffung eines Treppenlifts erforderlich macht, können Sie nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Ob diese Leistungen schließlich auch für den Kauf eines Treppenlifts verwendet werden können, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Hauptfürsorgestelle.
Förderprogramme für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Die Agentur für Arbeit kann Sie beim Kauf eines Treppenlifts finanziell unterstützen, beispielsweise wenn Sie einen Treppenlift nach einer Operation oder bei Krankheit für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen.
Versorgungsamt
Sollten Ihre Anträge auf Förderung des Treppenliftkaufs durch die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung oder die KfW keinen Erfolg haben, so gibt es noch die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme durch das zuständige Versorgungsamt. Die Bezuschussung variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich daher in Ihrer Region, ob bzw. welches Versorgungsamt zuständig ist und welche Fördermaßnahmen Sie für einen Treppenlift beantragen können.
Sozialamt
Wenn alle zuvor genannten Fördermaßnahmen nicht möglich sind, ist das Sozialamt die letztmögliche Instanz, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Sozialamt übernimmt die Kosten allerdings nur, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Finanzierung eigenständig zu übernehmen. Daher findet vor der Antragsbearbeitung eine Prüfung Ihrer finanziellen Situation statt. Die Fördermaßnahmen für einen Treppenlift werden vom Sozialamt allerdings nur für den günstigsten Treppenlift-Anbieter bewilligt und auch nur, wenn eine langfristige Nutzung abzusehen ist.
Treppenlift steuerlich absetzen
Um beim Einbau eines Treppenlifts zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihren Lift steuerlich abzusetzen. Dafür müssen Sie die Anschaffung lediglich als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn der Einbau des Treppenlifts aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Für die Steuerersparnis sollten Sie sich daher von Ihrem Arzt attestieren lassen, dass ein Treppenlift zwingend erforderlich ist, um Ihnen weiterhin ein eigenständiges Leben in Ihrem Zuhause zu ermöglichen.
Die Höhe der Kostenersparnis richtet sich nach dem zumutbaren Eigenanteil, den Sie für den Kauf eines Treppenlifts aufbringen können. Die zumutbare Belastungsgrenze hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Wenden Sie sich bei Fragen am besten an Ihren Steuerberater.
Checkliste: So beantragen Sie Ihren Zuschuss zum Treppenlift
Häufig gestellte Fragen zum Thema Treppenlift-Zuschüsse
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