Treppenlift-Zuschüsse: So senken Sie die Anschaffungskosten
Verschiedene Träger fördern den Erwerb eines Treppenlifts durch einen Zuschuss. Dadurch können Sie die Anschaffungskosten zum Teil erheblich reduzieren. Ob Sie bestimmte Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrer individuellen Ausgangssituation. Auf dieser Seite erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten einer Bezuschussung.
Überprüfen Sie Ihre Möglichkeiten für einen Treppenlift-Zuschuss
Mithilfe unseres praktischen Zuschuss-Wegweisers können Sie sich schnell und unkompliziert über Ihre Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift informieren. Wählen Sie einfach die Fördermöglichkeit aus, welche Sie für sich prüfen möchten. Das Ergebnis zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten hinsichtlich einer Förderung auf.
Zuschuss durch die Pflegeversicherung: Bis zu € 4.000,– pro Person
Die Krankenkassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts im Rahmen der Pflegeversicherung mit bis zu € 4000,– pro Person, wenn er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme angeschafft wird. Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens Pflegegrad 1.
Leben mehrere Menschen mit einem Pflegegrad in einem Haushalt, kann die Bezuschussung von bis zu vier Personen zusammengelegt werden und so theoretisch ein Zuschuss von € 16.000, – erfolgen.
Lassen Sie sich vom geschulten Fachpersonal informieren.
Auf einen Blick:
Voraussetzung für den Zuschuss über die Pflegeversicherung ist das Vorliegen eines Pfleggrads
Für die Beantragung eines Pflegegrads und die Zuschüsse wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse
- Zuschüsse können bis zu € 4.000,– pro Person betragen
- Bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
- Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Zuschüsse, bevor Sie den Treppenlift einbauen lassen – unsere Experten helfen Ihnen gern bei der Beantragung
Fragen zu Preisen und Zuschüssen?
Wir informieren Sie und helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an.

Zuschuss durch KfW-Fördermaßnahmen
Attraktive Treppenlift-Fördermaßnahmen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Programms zum altersgerechten Umbau. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal € 5.000,– pro Wohneinheit.
In Anspruch nehmen können diesen Treppenlift-Zuschuss Eigentümer, Mieter mit Einverständnis des Vermieters und Vermieter, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Der Antrag sollte vor dem Einbau direkt bei der KfW gestellt werden, damit die Finanzierung gesichert ist.
Besonders attraktiv ist der Treppenlift-Zuschuss durch die KfW für Sie, wenn Sie keinen Pflegegrad haben und folglich auch keinen Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Genaue Informationen zu einem Treppenlift-Zuschuss durch die KfW erhalten Sie von unserem geschulten Fachpersonal.
Es ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.
Die KfW-Förderung im Überblick:
Förderung von altersgerechtem Umbau bis € 5.000, – pro Wohneinheit
Beantragbar von Eigentümern, Mietern und Vermietern
Antrag erfolgt direkt an die KfW
Beantragung vor Beginn der Umbaumaßnahmen
Zuschüsse auch ohne Pflegegrad erhältlich
KfW bietet auch zinsgünstige Darlehen für den Treppenliftkauf
Unsere Zuschussexperten informieren Sie gerne umfassend
Zinsgünstige Darlehen durch die KfW
Wenn Sie Ihren Treppenlift finanzieren möchten, bietet die KfW im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht umbauen“ ein Darlehen mit außergewöhnlichen Konditionen für die Anschaffung eines Treppenlifts an. Der Kauf eines Treppenlifts kann so mit einem effektiven Zinssatz ab 0,75% p.a. bis zu 100% finanziert werden.


Angebot anfordern
Lassen Sie sich ganz bequem ein unverbindliches und kostenfreies Angebot erstellen.
Treppenlift steuerlich absetzen
Sie haben die Möglichkeit, den Erwerb des Treppenlifts steuerlich abzusetzen. Dafür muss die Anschaffung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn sein Einbau aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Daher sollten Sie sich von Ihrem Arzt attestieren lassen, dass es Ihnen kaum mehr möglich ist, die Treppe zu überwinden und somit ein Treppenlift erforderlich ist, um Ihnen weiterhin ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Wo die außergewöhnliche Belastung beginnt bzw. wie hoch die Kosten sein dürfen, die Ihnen aus Sicht des Finanzamts zugemutet werden können, hängt von Ihrem Einkommen ab. Klären Sie die Möglichkeit, den Treppenlift von der Steuer abzusetzen, am besten mit Ihrem Steuerberater.
Treppenlift steuerlich absetzen – kurz gefasst
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist steuerlich absetzbar
Die Anschaffung kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden
Eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit ist nötig, ein spezielles Attest eines Amtsarztes dagegen nicht
Die Erstattung hängt vom Einkommen des Antragstellers ab

Sichern Sie sich Ihren Treppenlift-Kauf mit einem Zuschuss!
Wir informieren Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Rufen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich!
Regionale Fördermaßnahmen
Regionale Fördermaßnahmen
Verschiedene Landesregierungen, Städte und Regionen fördern Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumgestaltung.
Eine Übersicht haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Region nicht aufgelistet sein, bedeutet das nicht automatisch, dass es hier keine Fördermöglichkeiten gibt. Hier empfehlen wir eine zusätzliche eigene Recherche im Internet oder eine Nachfrage in Ihrer lokalen Wohnraumförderstelle oder beim Bürgermeisteramt.

Der Freistaat Bayern fördert den barrierefreien Umbau von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm gewährt ein leistungsfreies Baudarlehen von maximal € 10.000, –. Örtliche Ansprechpartner sind die Landratsämter oder das Bürgermeisteramt in kreisfreien Städten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum mit Zuschüssen und bietet Darlehen für den Ein- und Anbau von Aufzügen (rollstuhlgerechte Senkrecht- sowie Schrägaufzüge) einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Mietwohngebäude.
Alle Informationen zu den Zuschüssen erhale Sie hier.
Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB) bietet Förderungen und Darlehen. Unter anderem werden alle baulichen und technischen Maßnahmen, die den Wohnraum für behinderte und ältere Menschen geeignet machen, mit Baukostenzuschüssen für bestimmte Einzelmaßnahmen mit maximal € 15.000, – pro Wohnung gefördert.
Weitergehende Informationen zur Förderung eines barrierefreien Umbaus erhalten Sie hier.
In Hessen sind die Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt Ansprechpartner für Zuschüsse der Förderbank.
Möglich sind Kostenzuschüsse für den barrierefreien Umbau des Wohnraums und der Zugänge zur Wohnung. Das Ziel der Maßnahmen ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Selbstständigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Das Landesförderinstitut in Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse und Darlehen zur Modernisierung von Wohnungen und Reduzierung von Barrieren.
Viele Informationen finden Sie hier.
Auch in Nordrhein-Westfalen ist es möglich, ein Darlehen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Wohngebäuden zu erhalten. Ansprechpartner ist hier die Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen in bestehendem Wohnraum in Kooperation mit der KfW-Bank an.
Vieles weitere zur Eignung und Beantragung erfahren Sie hier.
Das IB-Darlehen wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung angeboten und von Landesmitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ gespeist.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der IB hier.
Auch Schleswig-Holstein bietet regionale Förderung für den Einbau von Treppenliften an.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen. Eigentümer können 50 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch € 10.000,– je Wohnung erhalten, müssen dafür aber einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen u.a. mindestens 20 % der Summe vom Eigentümer selbst erbracht werden, die Förderung muss vor Baubeginn bewilligt sein etc.
Informationen – auch zu den weiteren Voraussetzungen für eine Förderung – erhalten Sie hier.
Die Region Hannover fördert den behindertengerechten Umbau und den Abbau von Barrieren mit Baukostenzuschüssen. Die Förderung gilt für Umbaumaßnahmen an den Wohnungszugängen und Hauseingangsbereichen, innerhalb der bisher genutzten Wohnung und zur Erweiterung der Wohnfläche.
Mehr Details erhalten Sie hier.
Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes stellt Einzelmaßnahmen in Form von Zuschüssen für barrierefreies Wohnen in Höhe von € 5.000, – zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt vorrangig in Gebieten mit besonderen städtebaulichen Merkmalen. Allerdings gilt bei Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eine Erweiterung in die außerhalb liegenden Gebiete.
Anträge können von natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte
oder sonstige Verfügungsberechtigte sowie vom Eigentümer bevollmächtigten Personen gestellt
werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Gefördert werden individuelle Wohnungsanpassungsmaßnahmen im Bestand. Der Zuschuss kann
50 % der förderfähigen Kosten, maximal € 25.000, – betragen.
Die Antragsstellung muss persönlich vor Auftragsvergabe und Baubeginn bei der Förderstelle erfolgen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Die Wohnbauförderung der Stadt Mannheim, Teil des Fachbereichs Städtebau, ist Ansprechpartner für Zuschüsse für Umbaumaßnahmen. Diese sollen Barrieren im privaten Wohnraum reduzieren. Um eine Einschätzung Ihres persönlichen Bedarf und etwaiger Zuschüsse zu erhalten, wenden Sie sich direkt an den entsprechenden Fachbereich.
Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Zuschüsse beim Treppenlift-Kauf: Verschiedene Träger
Förderung nach Unfall
Nach einem Unfall fördert die Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten) oder die Unfallkasse einen Treppenlifteinbau. Abhängig von der individuellen Situation übernimmt der Träger die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe.
Haftpflichtversicherung
Wenn Ihnen durch Fremdverschulden ein Schaden zugefügt wird, in dessen Folge Sie auf einen Treppenlift angewiesen sind, kann unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Hierbei müssen Sie sich beim Unfall-Verursacher informieren, ob diese Leistung Bestandteil seiner Haftpflichtversicherung ist.
Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer
Wenn Sie in Ausübung Ihres Dienstes einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, der die Anschaffung eines Treppenlifts erforderlich macht, so können Sie nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Ob diese Leistungen schließlich auch für den Kauf eines Treppenlifts verwendet werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen ist es hier möglich, diese Fördermaßnahmen für einen Treppenlift zu verwenden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Hauptfürsorgestelle.
Förderung für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach beispielsweise einer Operation oder bei Krankheit übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für einen Treppenlifteinbau.
Sozialamt
Das Sozialamt ist eine letztmögliche Maßnahme, um Fördermittel zu erhalten. Sind Fördermaßnahmen für einen Treppenlift über Pflegeversicherungen, Rentenversicherungen, Versorgungsämter oder sämtliche andere potenzielle Stellen nicht möglich, kann noch eine Förderung durch das Sozialamt erfolgen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten allerdings nur, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, die Finanzierung eigenständig zu übernehmen. Im Vorfeld der Antragsbearbeitung findet also eine Prüfung der finanziellen Situation des Antragsstellers statt. Werden schließlich Fördermaßnahmen für einen Treppenlift über das Sozialamt bewilligt, dann nur für den günstigsten Treppenliftanbieter und auch nur, wenn eine langfristige Nutzung abzusehen ist.
Versorgungsamt
Sollten Ihre Anträge auf Förderung des Treppenliftkaufs durch die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung oder die KfW keinen Erfolg haben, so gibt es noch die Möglichkeit der Übernahme eines Teils der Kosten durch das zuständige Versorgungsamt. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie der Ansprechpartner ist, kann es in einem anderen Bundesland ein anderes Versorgungsamt sein. Informieren Sie sich, ob bzw. welches Versorgungsamt in Ihrem Fall zuständig ist und welche Fördermaßnahmen für einen Treppenlift beantragt werden können.

Weitere Zuschuss-Infos?
Wir geben Tipps zu Ihrer Situation und unterstützen bei Anträgen.
In nur 5 Werktagen*
zum Treppenlift
Auf nahezu jeder
Treppe machbar
Ausgezeichneter
Service
*Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage am Einbauort.