Treppenlift-Zuschüsse: So senken Sie die Anschaffungskosten
Verschiedene Träger fördern den Erwerb eines Treppenlifts durch einen Zuschuss. Dadurch können Sie die Anschaffungskosten zum Teil erheblich reduzieren. Ob Sie bestimmte Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrer individuellen Ausgangssituation. Auf dieser Seite erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten einer Bezuschussung.
Überprüfen Sie Ihre Möglichkeiten für einen Treppenlift-Zuschuss
Mithilfe unseres praktischen Zuschuss-Wegweisers können Sie sich schnell und unkompliziert über Ihre Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift informieren. Wählen Sie einfach die Fördermöglichkeit aus, welche Sie für sich prüfen möchten. Das Ergebnis zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten hinsichtlich einer Förderung auf.
Zuschuss durch die Pflegeversicherung: Bis zu € 4.000,– pro Person
Die Krankenkassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts im Rahmen der Pflegeversicherung mit bis zu € 4000,– pro Person, wenn er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme angeschafft wird. Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens Pflegegrad 1.
Leben mehrere Menschen mit einem Pflegegrad in einem Haushalt, kann die Bezuschussung von bis zu vier Personen zusammengelegt werden und so theoretisch ein Zuschuss von € 16.000, – erfolgen.
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Auf einen Blick:
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Zuschuss durch KfW-Fördermaßnahmen
Attraktive Treppenlift-Fördermaßnahmen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Programms zum altersgerechten Umbau. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal € 2.500,– pro Wohneinheit.
In Anspruch nehmen können diesen Treppenlift-Zuschuss Eigentümer, Mieter mit Einverständnis des Vermieters und Vermieter, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Der Antrag sollte vor dem Einbau direkt bei der KfW gestellt werden, damit die Finanzierung gesichert ist.
Besonders attraktiv ist der Treppenlift-Zuschuss durch die KfW für Sie, wenn Sie keinen Pflegegrad haben und folglich auch keinen Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Genaue Informationen zu einem Treppenlift-Zuschuss durch die KfW erhalten Sie von unserem geschulten Fachpersonal.
Es ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.
Die KfW-Förderung im Überblick:
Zinsgünstige Darlehen durch die KfW
Wenn Sie Ihren Treppenlift finanzieren möchten, bietet die KfW im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht umbauen“ ein Darlehen mit außergewöhnlichen Konditionen für die Anschaffung eines Treppenlifts an. Der Kauf eines Treppenlifts kann so mit einem effektiven Zinssatz ab 2,88% p.a. bis zu 100% finanziert werden.


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Treppenlift steuerlich absetzen
Sie haben die Möglichkeit, den Erwerb des Treppenlifts steuerlich abzusetzen. Dafür muss die Anschaffung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn sein Einbau aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Daher sollten Sie sich von Ihrem Arzt attestieren lassen, dass es Ihnen kaum mehr möglich ist, die Treppe zu überwinden und somit ein Treppenlift erforderlich ist, um Ihnen weiterhin ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Wo die außergewöhnliche Belastung beginnt bzw. wie hoch die Kosten sein dürfen, die Ihnen aus Sicht des Finanzamts zugemutet werden können, hängt von Ihrem Einkommen ab. Klären Sie die Möglichkeit, den Treppenlift von der Steuer abzusetzen, am besten mit Ihrem Steuerberater.
Treppenlift steuerlich absetzen – kurz gefasst

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Regionale Fördermaßnahmen
Regionale Fördermaßnahmen
Verschiedene Landesregierungen, Städte und Regionen fördern Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumgestaltung.
Unsere Berater informieren Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Zuschüsse beim Treppenlift-Kauf: Verschiedene Träger
Förderung nach Unfall
Nach einem Unfall fördert die Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten) oder die Unfallkasse einen Treppenlifteinbau. Abhängig von der individuellen Situation übernimmt der Träger die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe.
Haftpflichtversicherung
Wenn Ihnen durch Fremdverschulden ein Schaden zugefügt wird, in dessen Folge Sie auf einen Treppenlift angewiesen sind, kann unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Hierbei müssen Sie sich beim Unfall-Verursacher informieren, ob diese Leistung Bestandteil seiner Haftpflichtversicherung ist.
Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer
Wenn Sie in Ausübung Ihres Dienstes einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, der die Anschaffung eines Treppenlifts erforderlich macht, so können Sie nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Ob diese Leistungen schließlich auch für den Kauf eines Treppenlifts verwendet werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen ist es hier möglich, diese Fördermaßnahmen für einen Treppenlift zu verwenden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Hauptfürsorgestelle.
Förderung für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach beispielsweise einer Operation oder bei Krankheit übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für einen Treppenlifteinbau.
Sozialamt
Das Sozialamt ist eine letztmögliche Maßnahme, um Fördermittel zu erhalten. Sind Fördermaßnahmen für einen Treppenlift über Pflegeversicherungen, Rentenversicherungen, Versorgungsämter oder sämtliche andere potenzielle Stellen nicht möglich, kann noch eine Förderung durch das Sozialamt erfolgen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten allerdings nur, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, die Finanzierung eigenständig zu übernehmen. Im Vorfeld der Antragsbearbeitung findet also eine Prüfung der finanziellen Situation des Antragsstellers statt. Werden schließlich Fördermaßnahmen für einen Treppenlift über das Sozialamt bewilligt, dann nur für den günstigsten Treppenliftanbieter und auch nur, wenn eine langfristige Nutzung abzusehen ist.
Versorgungsamt
Sollten Ihre Anträge auf Förderung des Treppenliftkaufs durch die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung oder die KfW keinen Erfolg haben, so gibt es noch die Möglichkeit der Übernahme eines Teils der Kosten durch das zuständige Versorgungsamt. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie der Ansprechpartner ist, kann es in einem anderen Bundesland ein anderes Versorgungsamt sein. Informieren Sie sich, ob bzw. welches Versorgungsamt in Ihrem Fall zuständig ist und welche Fördermaßnahmen für einen Treppenlift beantragt werden können.

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