Zuschüsse für Treppenlifte: finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse
Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse – das Wichtigste auf einen Blick
Ein Treppenlift kann die Lebensqualität maßgeblich verbessern und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein selbstbestimmtes und sicheres Wohnen ermöglichen. Da die Anschaffung eines Lifts allerdings mit hohen Kosten verbunden ist, stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob und wie die Krankenkasse einen Treppenlift bezahlt. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse unterstützt den Einbau von Treppenliften mit einem entsprechenden Zuschuss. Wir informieren Sie über die wichtigsten Voraussetzungen, die derzeitige Förderhöhe und die Antragstellung. So sind Sie bestens informiert und erhalten finanzielle Unterstützung, um Ihren Alltag komfortabler zu gestalten und Treppen sicher zu meistern.
Treppenlift-Förderung: Voraussetzungen für den Krankenkassenzuschuss
Ein Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Wer von der finanziellen Unterstützung profitieren möchte, sollte folgenden Punkte beachten:
Wie hoch ist die Förderung der Krankenkasse?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte gewährt die Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von € 4.180,– pro pflegebedürftiger Person (mindestens Pflegegrad 1). Dieser Betrag ist unabhängig davon, ob es sich um einen neuen oder gebrauchten Treppenlift handelt und ob der Lift gekauft oder gemietet wird.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, kann der Zuschuss für jede Person einzeln beantragt werden. Die Förderung ist auf maximal vier Personen pro Maßnahme begrenzt. Das bedeutet: insgesamt € 16.720,–.
Übrigens: Die Höhe des Treppenlift-Zuschusses bleibt immer gleich, unabhängig davon, ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Übersteigen die Kosten den maximalen Zuschuss, muss der Differenzbetrag selbst getragen werden.
Rechenbeispiel
Gesamtkosten Treppenlift € 10.150.-
Zum besseren Verständnis finden Sie nachfolgend ein Kostenbeispiel für unser Treppenlift-Modell VARIO – sowohl mit als auch ohne Zuschuss durch die Krankenkasse.
Kostenpositionen | Mit Zuschuss | Ohne Zuschuss |
Bereitstellungskosten oder Anzahlung (mind. 50%) | € 5.075,– | € 5.075,– |
Pflegekostenzuschuss | € 4.180,– | € – |
Rest-Eigenanteil (einmalig) | € 895,– | € 5.075,– |
oder 11 Monatsraten | € 81,36 | € 461,36 |
Treppenlift-Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen: So geht‘s
Die Antragstellung zur Bezuschussung des Treppenlifts durch die Krankenkasse ist nur mit geringem Aufwand verbunden und formlos möglich. Den Pflegekostenzuschuss beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse, an die auch die Pflegekasse angeschlossen ist. Dabei ist es wichtig, die korrekte Reihenfolge einzuhalten:
Wer bekommt welchen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder die Medicproof GmbH (bei Privatversicherten) bestimmt. Dabei werden sechs Lebensbereiche („Module“) betrachtet, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung des Alltags sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Die Gesamtpunktzahl entscheidet dann letztlich über den Pflegegrad.
Pflegegrad 1
Diese Pflegestufe wird an Personen vergeben, die viele Bereiche ihres Alltags noch selber bewältigen können, aber aufgrund von ersten körperlichen Einschränkungen bereits Unterstützung benötigen.
Pflegegrad 2
In diesem Fall bestehen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Die Betroffenen sind beispielsweise auf einen Rollator angewiesen und benötigen Unterstützung bei der täglichen Körperpflege.
Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 wird bei Personen mit starken Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gewährt. Dies kann durch fortschreitende Demenz oder weitgehende Bettlägerigkeit begründet sein.
Pflegegrad 4
Die Selbstversorgung ist nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich und es besteht ein erheblicher Pflegeaufwand.
Pflegegrad 5
Der höchste Pflegegrad wird bei Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gewährt. Damit ist quasi eine Rund-um-die Uhr-Pflege gemeint.
Treppenlift: Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung
Ob die Kosten eines Treppenlifts bezuschusst werden, ist bei Privatversicherten eine Einzelfallentscheidung. Private Krankenversicherungen (PKVs) entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel wie Sitzlifte übernehmen. Konkret hängt dies von den jeweiligen Vertragsbedingungen und Ihrem gewählten Tarif ab. In vielen Fällen ist im Vertrag ein sogenannter Hilfsmittelkatalog enthalten, der festlegt, welche Hilfsmittel erstattungsfähig sind.
Stellen Sie auch dann einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn der Treppenlift nicht im Hilfsmittel-Katalog enthalten ist. Gelegentlich übernehmen PKVs Kosten für Hilfsmittel, die nicht in besagtem Katalog aufgeführt sind.
Die private Pflegeversicherung (die meist mit der PKV gekoppelt ist) zahlt wie die gesetzliche Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu € 4.180,- pro pflegebedürftiger Person.
Alternativen zur Förderung durch die Krankenkasse
Der Pflegekostenzuschuss wird bundesweit gewährt und stellt die bekannteste finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Treppenlifts dar. Abseits davon besteht jedoch auch die Möglichkeit, andere Zuschüsse von verschiedenen Trägern in Anspruch zu nehmen. So bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ einen zinsgünstigen Kredit an. Alternativ profitieren Sie auch von speziellen Förderprogrammen der Bundesländer und Kommunen.
Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts können unter bestimmten Bedingungen auch von der Steuer abgesetzt werden. Sprechen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater an. Wenn Sie den Lift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigen, übernimmt im Bedarfsfall die jeweilige Berufsgenossenschaft die Kosten des Treppenlifts in voller Höhe. In letzter Instanz sind das Versorgungs- oder das Sozialamt mögliche Ansprechpartner für den Zuspruch von Fördermitteln. Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt hierbei als Einzelfallentscheidung.
Häufige Fragen zum Krankenkassenzuschuss für Treppenlifte
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